eiko_list_icon Böswillige Alarmierung durch Druckknopfmelder

Mutwillige Alarmierung
Fehlalarm
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Einsatzort Details

Weisel
Datum 12.03.2017
Alarmierungszeit 17:42 Uhr
Alarmierungsart Sirene (handausgelöst)
eingesetzte Kräfte

Feuerwehr Weisel

Einsatzbericht

Am späten heutigen Nachmittag heulte um 17:42 Uhr die Sirene auf dem Dach der Turnhalle. Ein Teil der Weiseler Wehrmänner fand sich am Gerätehaus ein um festzustellen, dass es sich um einen böswilligen Alarm durch den an der Turnhalle befindlichen Druckknopfmelder handelte. Leider war beim Eintreffen der Kräfte niemand mehr an der Turnhalle anzutreffen.

Wer auch immer das war: Abgesehen von der geraubten Zeit der Freiwilligen bleibt noch die Tatsache, dass es sich bei solch einer Aktion um eine Straftat nach §145 StGB handelt und damit nicht um einen Lausbubenstreich!

Sollte ein Anwohner jemandem zu diesem Zeitpunkt an fraglichem Ort gesehen haben, kann er sich gerne bei uns oder der Polizei melden!