Böswillige Alarmierung durch Druckknopfmelder
			
						
            
            
            
            
			 
                    	Mutwillige Alarmierung
                                    
			
            
			 
                    	Fehlalarm
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        eingesetzte Kräfte        
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Einsatzbericht
Am späten heutigen Nachmittag heulte um 17:42 Uhr die Sirene auf dem Dach der Turnhalle. Ein Teil der Weiseler Wehrmänner fand sich am Gerätehaus ein um festzustellen, dass es sich um einen böswilligen Alarm durch den an der Turnhalle befindlichen Druckknopfmelder handelte. Leider war beim Eintreffen der Kräfte niemand mehr an der Turnhalle anzutreffen.
Wer auch immer das war: Abgesehen von der geraubten Zeit der Freiwilligen bleibt noch die Tatsache, dass es sich bei solch einer Aktion um eine Straftat nach §145 StGB handelt und damit nicht um einen Lausbubenstreich!
Sollte ein Anwohner jemandem zu diesem Zeitpunkt an fraglichem Ort gesehen haben, kann er sich gerne bei uns oder der Polizei melden!
											
						
